Wichtige Hinweise für alle Hundebesitzer

Leider erreichen die Gemeindeverwaltung vermehr Beschwerden von Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen, dass Hundebesitzer ihre Vierbeiner hier frei herumlaufen lassen und dann auch noch teilweise die Hinterlassenschaften nicht mitnehmen. Im Sinne eines guten Miteinanders bitte wir alle Hundehalter dringend, folgende Regeln zu beachten:

- Das Betreten von Privatflächen – egal ob innerörtliche Grundstücke oder landwirtschaftliche Flächen – ist nur mit Zustimmung des Eigentümers zulässig.
- Das Naturschutzgebiet "Schechinger Weiher" darf von Hunden und Menschen nicht betreten werden, da dies die geschützten Vögel stören könnten.
- Außerhalb des eigenen Hauses hat der Hund eine gültige und sichtbar befestigte Hundesteuermarke zu tragen.
- Innerhalb geschlossener Ortslagen sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Außerorts dürfen Hunde nur dann ohne unangeleint herumlaufen, wenn sie der Begleitperson auf Zuruf umgehend gehorchen.
- Die Notdurft Ihres Hundes darf nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, fremden Vorgärten oder landwirtschaftlichen Flächen verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Die Gemeinde stellt dafür kostenfrei Beutel zur Verfügung, welche in den aufgestellten Sammeleimern entsorgen werden können.