Rauchverbot an Bushaltestellen

Zum Schutz der Mitwartenden vor den gesundheitsgefährdenden Auswirkungen des Passivrauchens schreibt das überarbeitete Landesnichtraucherschutzgesetz nun vor, dass das Rauchen an Bushaltestellen untersagt ist. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas und Tabakerhitzer. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann mit Bußgeld in Höhe von 500,- Euro (Erstverstoß) bzw. 6.500,- Euro (Wiederholungsfall) geahndet werden.

Liebe Raucherinnen und Raucher, bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und halten Sie während des Rauchens Abstand zu den Mitwartenden an den Bushaltestellen. Bitte entsorgen Sie Ihre – erloschenen – Zigarettenstummel in einem Mülleimer und werfen Sie diese nicht achtlos auf den Boden. Zigarettenkippen enthalten zahlreiche umweltschädliche Giftstoffe. Vielen Dank für Ihre Mithilfe, dadurch schaffen wir ein gutes Miteinander.

Rauchverbot an Bushaltestellen