Landtagswahl 2026

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an. Beim Aufruf des Links

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08136062

erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post durch die Deutsche Post AG / Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@schechingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bitte beachten Sie jedoch, dass der Versand der Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl 2026 für den Postleitzahlenbezirk Schechingen erst ab dem 03.02.2026 erfolgt.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Krieger, Tel.: 07175/92197-0, E-Mail: info@schechingen.de.

Repräsentative Wahlstatistik

Amtliche Bekanntmachung

über die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bei der Landtagswahl am 08. März 2026

Der Briefwahlbezirk der Gemeinde Schechingen wurde vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg im Einvernehmen mit der Landeswahlleiterin als repräsentativer Wahlbezirk bei der Landtagswahl 2026 bestimmt.

Daher werden bei den Briefwählern für die wahlstatistischen Auszählungen Stimmzettel verwendet, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr (je sechs Altersgruppen) vermerkt sind. Bei der Verwendung der Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.

Das Verfahren ist in den §§ 37, 38 und 60 des Landtagswahlgesetzes geregelt und zugelassen.

Näheres können die Briefwählerinnen und Briefwähler dem Merkblatt „Die Landeswahlleiterin und die Präsidentin des Statistischen Landesamtes informieren“, welches Ihnen mit den Briefwahlunterlagen zugesandt wird, entnehmen. Ebenfalls finden Sie das Merkblatt hier (PDF,87 KB).

Schechingen, 21.01.2026
Stefan Jenninger
Bürgermeister

Hinweise Wahlbenachrichtigungen

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl 2026 für den Postleitzahlenbezirk Schechingen erfolgt ab dem 03.02.2026.

Bitte beachten Sie, dass die Zustellung variieren kann.