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Bodenrichtwerte Schechingen für Grundsteuerreform

Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2022
 
Der gemeinsame Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd für die Ermittlung von Grundstückswerten in Bartholomä, Böbingen, Durlangen, Eschach, Göggingen, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertsofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot und Waldstetten hat gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2022 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.
Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden. 
Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter www.grundsteuer-bw.deoder überwww.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.

Weitere Informationen erhalten Sie beim
Gemeinsamer Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd
Amt für Stadtentwicklung - Gutachterausschuss, Grundstücksmarkt
Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd
Marktplatz 37
73525 Schwäbisch Gmünd
07171/603-6215

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