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Inkrafttreten eines Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kappelfeld, 3. Bauabschnitt" mit örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Gemeinde Schechingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2022 den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kappelfeld, 3. Bauabschnitt“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) sowie § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kappelfeld, 3. Bauabschnitt“ umfasst die Flurstücke 458, 459/2 und 459/9 sowie Teilflächen der Flurstücke 459 (Kappelweg), 459/6, 459/11, 459/12, 651, 652, 653, 654/3, 655 und 656 der Flur 0 der Gemarkung Schechingen und hat eine Fläche von ca. 4,88 ha. Siehe dazu auch folgenden Planausschnitt.

Planausschnitt des Gewerbegebietes Kappelfeld 3. Bauabschnitt

Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereichs und den Inhalt des Bebauungsplanes sind der Lageplan und die textlichen Festsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften des Büros LKP+ Ingenieure GbR, Mutlangen vom 28.04.2022 / 29.09.2022 / 15.12.2022. Dem Bebauungsplan wird die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 1) des Büros LKP+ Ingenieure GbR, Mutlangen vom 28.04.2022 / 29.09.2022 / 15.12.2022, der Bewertungsplan zur Eingriffsausgleichsbilanzierung (Anlage2) des Büros LKP+ Ingenieure GbR, Mutlangen vom 28.04.2022 / 15.12.2022, die Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) (Anlage 3) des Büros Visualökologie, Esslingen vom 24.08.2022, die Baugrunduntersuchung (Anlage 4) vom Büro Geotechnik Aalen, Aalen vom 10.05.2022 , die Lagepläne zu den Ersatzmaßnahmen E1 bis E3 (Anlage 5.1 bis 5.3) des Büros LKP+ Ingenieure, Mutlangen vom 15.12.2022 sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB vom 12.01.2023 beigefügt.Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kappelfeld, 3. Bauabschnitt“ mit den örtlichen Bauvorschriften in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung im Rathaus Schechingen während der üblichen Öffnungszeiten (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr, sowie dienstags von 14:00 bis 16:00 und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Des Weiteren sind die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Schechingen, www.schechingen.de/home/info/bebauungsplaene, eingestellt. Hinweise:Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungs-ansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.Gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzungen:

Unbeachtlich werden gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. ein nach § 214 Abs. 2a beachtlicher Fehler oder
4. ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
 
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schechingen, Marktplatz 1, 73579 Schechingen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Gemeinde Schechingen, den 30.06.2023
gez. Jenninger, Bürgermeister