Gemeinderatssitzung vom 25.05.2023

In der Gemeinderatssitzung am 25.05.2023 wurden folgende Themen beraten und beschlossen:

  1. Bekanntgaben
    Genehmigung Bebauungsplan
    Für den Bebauungsplan „Solarpark Gröninger Feld“ wurde inzwischen die Genehmigung durch das Landratsamt Ostalbkreis erteilt.
    Erschließung Baugebiet „Nördlicher Schlossgarten“Im Zuge der Erschließungsarbeiten ist eine Durchfahrt zur Straße „Am Freibad“ für wenige Tage nur eingeschränkt möglich. Anders als ursprünglich geplant ist zunächst keine Vollsperrung erforderlich.Sanierungsarbeiten RathausDie Fassade des Rathauses wird aktuell ausgebessert und gestrichen. Außerdem werden die Heiligenfiguren auf dem Rathausdach restauriert.Küche FreibadkioskMit der Öffnung des Freibads konnte die neue Küchenzeile im Kiosk in Betrieb genommen werden.Icotek-Freibad - 100 Freikarten für SchülerDie Firma icotek schenkt 100 Schülerinnen und Schülern aus dem Umkreis während der Sommerferien freien Eintritt ins Freibad. Interessenten können sich bis zum 11. Juni auf der Website des Freibads registrieren (www.icotekfreibad.de/ferienkarte).
  2. Beratung und Beschluss über die BauplatzvergaberichtlinieBürgermeister Jenninger nannte einleitend die Gründe für die Festlegung von Vergaberichtlinien. Einerseits sollen alle Bauwilligen die gleiche, faire Chance auf einen Bauplatz erhalten, andererseits sollen die städtebaulichen Ziele sichergestellt werden. Als Kriterien für die Vergaberichtlinien sind Soziales (max. 50 Punkte), Ortsbezug (max. 30 Punkte) und das Ehrenamt (max. 20 Punkte) festgelegt. Bei Punktgleichheit zählt die höhere Anzahl haushaltsangehöriger Kinder, bei Gleichstand entscheidet das Los. In der ersten Phase können sich Interessenten für bis zu drei Bauplätze gleichzeitig bewerben. Eine konkrete Zeitschiene sei noch nicht festgelegt, teilte Bürgermeister Jenninger mit, man wolle jedoch zeitnah starten. Es wird noch geprüft, ob der gesamte Bewerbungs- und Vergabeprozess online durchgeführt werden kann. Der im Punkt 4 der Richtlinien aufgeführte Passus für die Verpflichtung der Eigennutzung von mindestens 5 Jahren soll Bodenspekulationen ausschließen, betonte Bürgermeister Jenninger auf Nachfrage von Gemeinderat Dr. Thomas Maier. Eine entsprechende Mietnutzung bei den Einfamilienhäusern solle hierzu ergänzt werden, bemerkte Gemeinderat Wolfgang Sachsenmaier.Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich mit 8 Zustimmungen und 1 Enthaltung die Richtlinien für die Vergabe von kommunalen Bauplätzen.
  3. Beschluss über die Bauplatzpreise für das Baugebiet „Nördlicher Schlossgarten“ Bei der öffentlichen Ausschreibung konnte ein gutes Ausschreibungsergebnis, weit unter der Kostenberechnung, erzielt werden. Dies und das angewandte 13b-Verfahren, welches keine ökologischen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich macht, führte zu guten und attraktiven Bauplatzpreisen, betonte der Vorsitzende. In seiner nichtöffentlichen Vorberatung hatte der Gemeinderat eine Differenzierung nach Nutzungsart beschlossen. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich mit 7 Zustimmungen und 2 Enthaltungen folgenden Bauplatzpreisen zu:A1 – Grundstücke Randlage (Anzahl 8) 225,- Euro; A2 – Grünfläche Randlage (4) 140,- Euro; B –Tiny Häuser (5) 225,- Euro; C – Innenlage (13) 195,- Euro; D – Geschosswohnungsbau (3) 290,- Euro.
  4. Beratung und Beschluss über das weitere Vorgehen Kanalsanierung Sebastiansweiler, Kanalsanierungsprogramm, Geröllfang Kläranlage und Einlaufbauwerk Haldenbach
    Ohne eine spürbare Förderung sah der Vorsitzende die Kanalsanierung Sebastiansweiler mit Gesamtkosten von 1,15 Mio. Euro als nicht finanzierbar an. Mit dem Projektträger für den Breitbandausbau wurde bereits über eine Verschiebung des Breitbandausbaus in dem Bereich gesprochen. Dies würde sonst den Bauablauf der Kanalauswechslung wesentlich verkomplizieren. Der Breitbandausbau könnte evtl. ein weiteres Jahr verschoben und dann mit den grauen Flecken ausgebaut werden. Die Breitbandförderung bleibt in diesem Fall bestehen, unterstrich der Vorsitzende auf Nachfrage von Gemeinderat Dr. Thomas Maier.
    Um mit dem Sanierungsproramm nicht zu weit in Verzug zu geraten, hatte der Gemeinderat im vergangenen Jahr bereit beschossen, im Falle eines Ablehnungsbescheids den Abschnitt Süd-West auch ohne Förderung sanieren zu lassen. Die Gebühren wurden im Vorgriff auf die Maßnahmen bereits erhöht. Für den Bereich Nord-West könnte ein Folgeantrag gestellt werden. Der Vorsitzende zeigte die Möglichkeit der Rückflussmittel auf.Der aktuelle Stand des Geröllfangs der Kläranlage sah Bürgermeister Jenninger im Hinblick auf eine drohende Unfallgefahr für die Mitarbeiter als kritisch. Die Maßnahme müsse dringend umgesetzt werden. Durch eine Änderung bei der Planung könnten die Kosten etwas reduziert werden. Die Verwaltung schlug vor, einen Folgenantrag zu stellen und im Falle der Ablehnung den Geröllfang in die Gesamtmaßnahme „Umbau Kläranlage für den Anschluss an die Sammelkläranlage Horn“ zu integrieren.Um die notwendige Voraussetzung für eine Förderung zu erfüllen, müsste die nachfolgende Verdolung beim Haldenbach vergrößert werden. Dadurch würde die Maßnahme unwirtschaftlich, stellte der Vorsitzende fest. Aufgrund des Schutzzwecks eines Einlaufbauwerks für das Freibad und die nachfolgenden Gebäude in der Langenstraße, sollte die Maßnahme auch ohne Förderung umgesetzt werden. Gemeinderat Bernd Nachtnebel fragte nach anderen Möglichkeiten. Er vertraue auf das Fachwissen der Ingenieure bei LKP, bemerkte Bürgermeister Jenninger dazu. Man werde jedoch prüfen, ob ohne die Anforderungen des Fördermittelgebers kostenreduzierende Anpassungen möglich sind.Im Hinblick auf den Grundwasserschutz müssten Maßnahmen umgesetzt werden, bemerkte Gemeinderat Wolfgang Sachsenmaier und fragte nach einer Alternative.Wenn weiterhin keine Zuschüsse gewährt würden, müssten die Maßnahmen aus eigenen Mittel umgesetzt und dafür die Beiträge extrem erhöht werden, betonte der Vorsitzende. Gemeinderat Patrick Pfister bat darum, die Baukosten für die Folgeanträge anhand der aktuellen Baupreisentwicklung nochmals neu zu berechnen. 1) Der Gemeinderat beschloss einstimmig, für die Kanalsanierung Sebastiansweiler im Programmjahr 2023/24 einen Folgeantrag zu stellen.2) Der Gemeinderat beschloss einstimmig, für die Kanalsanierung Nord-West im Programmjahr 2023/24 einen Folgeantrag zu stellen.3) Der Gemeinderat beschloss einstimmig, für den Geröllfang Kläranlage im Programmjahr 2023/24 einen Folgeantrag zu stellen und die Maßnahme im Falle dessen Ablehnung in die Gesamtmaßnahme „Umbau Kläranlage für den Anschluss an die Sammelkläranlage Horn“ zu integrieren.4) Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich mit 4 Zustimmungen, 3 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen das Einlaufbauwerk Haldenbach ohne Fördermittel zu bauen.
  5. Erschließung des Gewerbegebiets Kappelfeld, 3. BA – Beschluss über die Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten
    Die Kostenberechnung belief sich bei der Erschließungsplanung auf 1.723.832,53 Euro (brutto). Vier Firmen gaben bis zum Fristende ein Angebot ab. Das Nebenangebot der Firma Georg Eichele beinhaltet die Ausführung der Kanal-Hausanschluss-Kombischächte im Maß DN 1000 anstatt DN 1200. Aus technischer Sicht spreche nichts gegen das geringere Maß, berichtete Bürgermeister Jenninger. Das Ingenieurbüro LKP empfiehlt daher diese Ausführung. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich mit 8 Zustimmungen und 1 Enthaltung der Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten an die Firma Georg Eichele GmbH zum Preis von 1.247.746,17 Euro zu.
  6. Bekanntgabe der Ergebnisse der Verkehrsschau vom 08.02.2023Am 08.02.2023 fand eine Verkehrsschau mit Vertretern des Polizeipräsidiums Aalen, der Straßenmeisterei, der Unteren Straßenverkehrsbehörde sowie Bürgermeister Jenninger statt. Der Vorsitzende gab die Ergebnisse der Begutachtung folgender Punkte bekannt:
    1. Überprüfung der Parksituation im Zuge der Leinweiler Straße (K 3262)
      Ein Anwohner hatte sich beim Polizeiposten Leinzell über parkende Fahrzeuge gegenüber seiner Hofausfahrt beschwert. Die Verkehrsschau stellte fest, dass die Fahrbahnbreite das Parken im Sinne von § 12 StVO, unter Einhaltung der Restfahrbahnbreite, ermöglicht.
    2. Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Zufahrtsstraße zur Kleingartenanlage im Bereich der K 3260 am Ortsausgang Schechingen in Fahrtrichtung Göggingen
      Ein Nutzer der Kleingartenanlage hat die Gemeinde gebeten, die Anbringung eines Spiegels zu prüfen, da die Sicht bei der Einfahrt in die Kreisstraße stark eingeschränkt sei. Bei der Begutachtung durch die Verkehrsschau bestätigte sich dieser Eindruck. Ein Verkehrsspiegel wurde jedoch nicht als geeignete Maßnahme bewertet. Zudem würde dieser die Gefahr der Nichtbeachtung von schwächeren Verkehrsteilnehmern (Radfahrern, Krafträdern etc.) erhöhen. Es wurde stattdessen vereinbart, den Bewuchs entlang der Kreisstraße in Richtung Ortseingang zurückzuschneiden, um die Sichtachse zu verbessern. Dies wurde mittlerweile von der Straßenmeisterei in Zusammenarbeit mit dem Bauhof umgesetzt.
    3. Überprüfung der Parksituation im Bereich des Marktplatzes in Schechingen im Hinblick auf die Erstellung eines Mehrfamilienhauses
      Vor dem Hintergrund des geplanten Umbaus des ehemaligen Gasthauses „Afrika“ am Markplatz hat die Gemeinde um Prüfung von Maßnahmen zur Vorbeugung eines befürchteten Parkdrucks in diesem Bereich gebeten. Die Verkehrsschau beschloss die Ausweisung einer Haltverbotszone mit der Erlaubnis zu bestimmten Zeiten (18 – 7 Uhr) und für einen bestimmten Zeitraum (von 7 – 18 Uhr zwei Stunden mit Parkscheibe) in gekennzeichneten Flächen parken zu dürfen vor. Die entsprechende Beschilderung wird vom Bauhof angebracht.
    4. Antrag auf Anordnung eines Haltverbots im Zuge des Kappelwegs auf Höhe Gebäude 25
      Ein Anlieger hat bei der Gemeinde die Anordnung eines Haltverbots auf Höhe seines Firmengeländes beantragt. Die Verkehrsschau stellte fest, dass es sich um ein Gewerbegebiet handelt und der Kappelweg in dem zu überprüfenden Bereich sehr übersichtlich ist und eine großzügige Fahrbahnbreite aufweist. Das Parken im Sinne von § 12 StVO ist unter Einhaltung der Restfahrbahnbreite auch für Lkw problemlos und ohne eine Einschränkung der Verkehrssicherheit möglich. Die Verkehrsschau lehnt ein Halteverbot daher ab.
    5. Antrag auf Anordnung eines Haltverbots im Bereich der Schule und des Kindergartens an Schultagen/Werktagen
      Zu den Abholzeiten bzw. zu Unterrichtsende stellen die vielen Fahrzeuge in der Albstraße eine Gefahr für die dort sich zu Fuß bewegenden Kinder dar. Der ADAC hat daher die Aktion „Elternhaltestelle“ ins Leben gerufen. Die Gemeinde hat beantragt zu prüfen, ob in der Albstraße an Schultagen zu bestimmten Uhrzeiten ein Halteverbot angeordnet werden kann. Die Verkehrsschau hat jedoch festgestellt, dass die StVO keine Grundlage für ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbot für diesen Zweck bietet.
    6. Antrag auf Ausweisung einer Tempo 30-Zone im Bereich des Horner Wegs sowie des Hirtenwegs in Schechingen
      Aus Sicht der Verkehrsschau muss die vorhandene Beschilderung der Tempo 30-Zone angepasst werden. Daher wird angeordnet, dass vorhandene Verkehrszeichen 274.1-40 (Beginn/Ende einer Tempo 30-Zone) im Zuge des Hirtenwegs weiter in Richtung Ortsausgang – vor Beginn des Parkplatzes am Sportgelände – zu versetzen. Dies wird vom Bauhof umgesetzt.
    7. Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Zuge der Langenstraße (K 3259) vor der Einmündung in die Hauptstraße (K 3260)
      Die Verkehrsschau hat festgestellt, dass der gesamte Kurvenbereich im Zuge der Langenstraße (K 3259) im Bereich vor der Einmündung in die Hauptstraße (K 3260) unübersichtlich ist und die gegebenen Sichtverhältnisse aus den anliegenden Einfahrten sehr schlecht sind. Insbesondere die erforderliche Anfahrsicht aus dem Marktplatz in die Langenstraße ist nicht gegeben. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs legt die Verkehrsschau eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für diesen Bereich fest. Die entsprechende Beschilderung wird durch die Straßenmeisterei vorgenommen.
    8. Antrag auf Anordnung eines Fußgängerüberwegs im Zuge der Langenstraße (K 3259) auf Höhe der Einmündung zur Hagstraße bzw. dem Fußweg zum Freibad in Schechingen
      Auf Bitte eines Anwohners hat die Gemeinde um Prüfung gebeten, ob in diesem Bereich ein Fußgängerüberweg angeordnet werden kann. Die Prüfung zur Anordnung eines Fußgängerüberwegs erfolgt nach den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“. Danach müssen zum einen die örtlichen (vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung, frühzeitige Erkennbarkeit bzw. ausreichende Sichtbeziehungen, beidseitige Gehwege für Aufstellfläche, nur ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung, ausreichender Abstand zur Lichtzeichenanlagen und Parkständen) und zum anderen die verkehrlichen Voraussetzungen (Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke, Feststellung tatsächlich zu den Hauptzeiten querende Fußgänger/besonders schutzwürdige Personen) vorliegen. Zudem sind die Lage (Bündelung des Fußgängerverkehrs an bestimmter Stelle) und die technischen Voraussetzungen (Beleuchtungskriterien für Erkennbarkeit der Fußgänger) entscheidend. Diese Voraussetzungen zur Anordnung eines richtlinienkonformen Fußgängerüberwegs sind nach Ansicht der Verkehrsschau hiergegeben. Die Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur des Landratsamts wird dafür eine Planung erstellen und die Maßnahme in den nächsten Monaten umsetzen.
    9. Überprüfung des Antrags auf Anordnung eines nur auf Elektrofahrzeuge beschränkten Parkplatzes im Bereich vor dem Bauhof
      Die ODR hat im Jahr 2021 vor dem Bauhof eine E-Ladesäule errichtet. Bisher ist es für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor jedoch nicht untersagt, dort zu parken. Da Ladesäulen ohne Beschilderung unzweckmäßig sind, kommt die Verkehrsschau dem Antrag der Gemeinde nach und legt die Anbringung der Verkehrszeichen 314 (Parkplatz) mit Zusatzzeichen 1050-32 (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs) am Standort der Ladesäule in diesem Bereich fest. Die Schilder werden vom Bauhof zeitnah angebracht.
    10. Überprüfung einer privat angebrachten Bordsteinrampe im Zuge der Hanfgartenstraße in Schechingen
      In der Hanfgartenstraße wurde ohne Genehmigung durch die Gemeinde als zuständigem Straßenbaulastträger eine Bordsteinrampe mit zwei Leitpfosten angebracht, welche in die Straße hineinragte. Aus Sicht der Verkehrsschau stellt die Rampe einen ungerechtfertigten Eingriff in den Straßenverkehr, welcher weder mit dem Straßenbaulastträger (Eigentümer) noch der Straßenverkehrsbehörde (Genehmigung) abgestimmt ist, dar. Als Alternative steht dem Grundstückseigentümer die Möglichkeit einer Bordsteinabsenkung zur Verfügung.Die Gemeinde hat daher gem. § 32 StVO die Beseitigung des widerrechtlich an der Straße angebrachten und den Verkehr erschwerenden Gegenstands angeordnet. Die Bordsteinrampe wurde mittlerweile entfernt.
    11. Überprüfung der vorhandenen Beschilderung im Zuge des parallel zur K 3259 verlaufenden Geh- und Radwegs zwischen Schechingen und Eschach-Holzhausen
      Die Gemeinde hat um Überprüfung der Beschilderung gebeten, da diese aktuell schwer nachvollziehbar ist und für den Fuß- und Radverkehr vereinfacht werden sollte. Die Verkehrsschau bestätigte diesen Eindruck und ordnet eine Anpassung an. Diese wird von der Straßenmeisterei umgesetzt.
    12. Überprüfung der aktuellen Beschilderung im Bereich der Zufahrtsstraße zum Modellflugplatz hinsichtlich des Antrags auf Anbringung eines Durchfahrtsverbots mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“
      Vor Ort wurde das Fehlen einer durchfahrtsbeschränkenden Beschilderung festgestellt, sodass grundsätzlich kein Durchfahrtverbot besteht. Ziel ist es jedoch, nur den berechtigten Kreis der Anlieger zum Modellflugplatz und den landwirtschaftlichen Flächen zuzulassen.Die Verkehrsschau legt daher fest, am Beginn der Zufahrt zum Modellflugplatz – aus Richtung K 3261 – das Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) in Kombination mit dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) anzubringen. Außerdem muss im Bereich der Eimündung zur K 3262 das Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angebracht werden. Diese wird vom Bauhof nach Beschaffung der entsprechenden Schilder umgesetzt.
    13. Überprüfung der Linienbushaltestelle im Zuge der Dorfstraße (K 3262) in Schechingen-Leinweiler hinsichtlich der Sicherheit für dort wartenden Kinder
      Eltern aus Leinweiler baten um eine Überprüfung der Sicherheit an der Bushaltestelle. Es wurde die Anbringung eines Schutzgitters zur Straße hin vorgeschlagen. Die vorhandene Bushaltestelle wird von der Verkehrsschau grundsätzlich als sicher bewertet. Vor Ort wurde festgestellt, dass unter Beachtung des Lichtraumprofils, der erforderlichen Gehwegmindestbreite und der erforderlichen, barrierefreien Aufstellfläche keine geeignete und richtlinienkonforme Schutzvorrichtung, die den gewünschten Zweck erfüllen würde, realisierbar ist. Den rechtlichen Vorgaben entsprechend besteht 15 m vor und hinter Haltestellenschildern ein Parkverbot. Um das Halteverbot im Bereich der Bushaltestelle exakt zu bezeichnen, legt die Verkehrsschau die Anbringung von Markierungen im Bereich der Bushaltestelle fest. Dies wird vom Markierungstrupp der Straßenmeisterei bei nächster Gelegenheit umgesetzt. Zudem hat der Bauhof das Wartehäuschen um drei Bretter gekürzt, so dass Kinder früher erkannt werden können und diese nicht zu weit nach vorne treten müssen, um auf die Straße sehen zu können.
    14. Überprüfung der Sichtverhältnisse im Kreuzungsbereich Brunnenfeldgasse/ Dorfstraße (K 3262) hinsichtlich der Anbringung eines Verkehrsspiegels in Schechingen-Leinweiler
      Aus der Bürgerschaft in Leinweiler wurde angeregt, wegen der Unübersichtlichkeit bei der Ausfahrt von der Brunnenfeldgasse in die Dorfstraße gegenüber einen Verkehrsspiegel anzubringen. Die Verkehrsschau erachtet einen Verkehrsspiegel an dieser Stelle für nicht zielführend. Insbesondere erhöht sich durch einen Verkehrsspiegel die Gefahr der Nichtbeachtung von schwächeren Verkehrsteilnehmern (Radfahrern, Krafträdern etc.). Für sinnvoll erachtet wurde in diesem Bereich ein Rückschnitt des Bewuchses, welcher sich jedoch auf Privatgrund befindet.Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Verkehrsschau zur Kenntnis.
  7. Zustimmung zu BauvorhabenNeubau eines Pavillons/Unterstands, Flst. 82/5, Rosenweg 4Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich mit 9 Zustimmungen und 1 Enthaltung den Befreiungen vom Bebauungsplan zu und erteilte sein Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben.Errichtung zweier Gauben, Dachbodenausbau und Erweiterung best. Garage, Flst. 345, Kesselfeld 6Es liegen zwei Verstöße gegen die Dachgaubensatzung vor. Die Baumaßnahme entspreche dem städtebaulichen Ziel, mehr Wohnraum zu schaffen, betonte Bürgermeister Jenninger.Der Gemeinderat stimmte einstimmig den Befreiungen vom Bebauungsplan zu und erteilte sein Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben.
  8. Anfragen aus dem Gemeinderat
    Es gab keine Anfragen aus dem Gemeinderat.
  9. Anfragen aus der Bürgerschaft
    Baugebiet „Nördlicher Schlossgarten“
    Bürgermeister Jenninger erklärte auf Anfrage eines Bürgers, dass zu der Fläche für ein Tiny-Haus 1/5tel der Gemeinschaftsfläche miterworben wird. Die Grünstreifen in der nördlichen Außenlage müssen dazugekauft werden, da mangels Zugangsmöglichkeit eine Pflege durch die Gemeinde gar nicht möglich ist.
    Bank am Weiher / NaturschutzgebietEine Bürgerin fragte nach der entfernten Bank beim Schechinger Weiher. Bürgermeister Jenninger betonte, dass es sich beim Schechinger Weiher um ein Naturschutzgebiet und kein Naherholungsgebiet handelt. Nach Beschwerden über freilaufende Hunde im Naturschutzgebiet, wurde die Bank an eine geeignete Stelle einige Meter weiter an der Straße nach Obergröningen versetzt.KindergartenplätzeEin Bürger fragte nach, ob die sieben Kinder im Kindergarten inzwischen untergebracht wurden. Es fehlten aktuell fünf Plätze, stellte Bürgermeister Jenninger fest. Die Förderzusage für die Erweiterung des Kindergarten Regenbogenland liegt noch nicht vor. Der Erweiterungsbau könnte hoffentlich bis Ende 2024 fertiggestellt werden. Für den Kindergarten St. Josef liegt eine Zusage für die Aufstockung der halben auf eine ganze Gruppe vor. Eine zusätzliche Fachkraft müsse dafür jedoch eingestellt werden. Dies sei bei der aktuellen Arbeitsmarktlage nicht einfach. Der Engpass bei den Kindergartenplätzen ergebe sich erst zu Beginn des Jahres 2024.Offene Baustelle Langenstraße/Hagstraße Ein Bürger fragte nach der offenen Baustelle der EnBW im Bereich Langenstraße/ Hagstraße, es würde schon seit längerer Zeit nicht mehr weitergebaut. Bürgermeister Jenninger wird nachfragen, weshalb nicht weitergebaut wird.
  10. Verschiedenes
    Es gab keine Themen zu diesem Tagesordnungspunkt.

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 29.06.2023 statt. Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an. Die Protokolle der Gemeinderatssitzungen können auf der Homepage der Gemeinde in der Rubrik „Sitzungen des Gemeinderats“ eingesehen werden.