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Entsorgung von Grünschnitt im Haldenbach

Erneut wurde von Anliegern des Haldenbachs (Schloßbachs) Grünschnitt im Bach entsorgen bzw. im Randbereich abgelegt und dann weggeschwemmt.

Die Gemeindeverwaltung hat alle Anlieger im vergangenen Jahr über das richtige Verhalten an einem fließenden Gewässer informiert. Wir weißen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass die Entsorgung von Grünschnitt im Bach oder das Ablegen im Gewässerrandstreifen nicht zulässig ist. Mitgeschwemmter Grünschnitt kann dazu führen, dass Abläufe des Bachs blockiert werden. Dies wiederum kann bei starkem Regen zu Überflutungen führen bzw. dazu beitragen.

Wir bitten Sie daher dringend, Ihren Grünschnitt zu kompostieren oder anderweitig zu entsorgen. Sollten wir Hinweise zu den Verursachern erhalten, werden wir ein Bußgeldverfahren einleiten.