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Beabsichtigung der Entwidmung des Wegs Flst. Nr. 949 – Bekanntmachung nach § 7 Abs. 4 Straßengesetz (StrG) i. V. m. § 41 LVwVfG

Die Gemeinde beabsichtigt gem. § 7 Abs. 1 StrG das bisher als Weg gekennzeichnete Flst. 949 dem Straßenverkehr zu entziehen.

Das Flst. war bisher als Feld- und Waldweg genutzt. Durch die geringe Nutzung durch den Verkehr ist es für diesen entbehrlich. Das Flst. soll zukünftig als Privatweg mit zwei Schranken für den Verkehr gesperrt werden.
Hiergegen kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe bei der Gemeinde Schechingen, Marktplatz 1, 73579 Schechingen Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch hat schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift zu erfolgen.
 

Beabsichtigung der Entwidmung des Wegs Flst. Nr. 949 – Bekanntmachung nach § 7 Abs. 4 Straßengesetz (StrG) i. V. m. § 41 LVwVfG