Gemeinderatssitzung 20.05.2021

Bürgermeister Jenninger begrüßte die Zuhörer. Er stellte fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß zugestellt bzw. öffentlich bekannt gemacht wurde. Das Gremium war vollzählig und somit beschlussfähig.

  1. Bekanntgaben
    1. Corona-Inzidenz in Schechingen

      Der Inzidenz-Wert liegt in Schechingen aktuell bei 222, nachdem sie zuvor lange bei 0 lag. Bürgermeister Jenninger appellierte deshalb dazu weiterhin wachsam und vorsichtig zu sein.
    2. Schließung Nah und Gut

      Bürgermeister Jenninger bedauerte die Schließung des „Nah und Gut“-Lebensmittelladens. Die Gemeinde macht sich Gedanken über Alternative, z. B. einen Wochenmarkt. Herr Schmid vom Gasthaus Ochsen möchte verschiedene Automaten aufstellen. Die Gemeinde würde ihm dafür das ehemalig Waaghäusle verpachten.
    3. Öffnung Schule und Kindergärten

      Da der Inzidenz-Wert im Ostalbkreis unter 165 gesunken ist, haben am Dienstag, 18.05.2021 die Grundschule und beide Kindergärten wieder geöffnet.
    4. Beitritt Holzvermarktungsgemeinschaft Schwäbisch-Fränkischer Wald / Ostalb

      Die Gemeinde Schechingen ist als direktes Mitglied der Holzvermarktungsgemeinschaft Schwäbisch-Fränkischer Wald / Ostalb beigetreten. Eine indirekte Mitgliedschaft bestand über die Forstbetriebsgemeinschaft Aalen. Ziel der Holzvermarktungsgemeinschaft ist es, einen besseren Holzverkaufspreis für die Mitglieder zu erzielen.
    5. Sanierung Feldweg Riedenloh-Mühlenbach

      Die Sanierungsarbeiten am Feldweg Riedenloh-Mühlenbach beginnen erst am kommenden Mittwoch. Der Bautrupp wurde bei einer anderen Baumaßnahme noch aufgehalten.
    6. Fahrbahninstandsetzung – Schadstellen Leinweiler Richtung Heuchlingen

      Bürgermeister Jenninger informierte das Gremium über einen vergebenen Folgeauftrag an die Firma Eichele in Höhe von 6.010,10 €. Dadurch sollen die bestehenden Schadstellen zwischen Leinweiler und Heuchlingen behoben werden.
    7. Installation Solarleuchten Horner Weg – Sportplatz

      Dem lange gehegten Wunsch aus dem Gremium wurde Rechnung getragen und drei Solarleuchten zwischen dem Horner Weg und dem Sportplatz installiert. Die Kosten belaufen sich auf rd. 9.000 €. Für klassische Leuchten mit Stromanschluss wären allein für den Tiefbau Kosten von etwa 15.000 € angefallen.
  2. Freibad und Kiosk – Unterrichtung über die Abrechnung der Jahre 2019 und 2020
     
    Der Abmangel im Freibad wird mit 181.003,63 € im Jahr 2019 und einen Abmangel mit 243.729,84 € im Jahr 2020 beziffert. Beim Freibadkiosk wird ein Minus von 8.686,90 im Jahr 2019 und von 28.187,04 € im Jahr 2020 ausgewiesen.
    Gemeinderat Patrick Pfister wies auf einen Rechenfehler in der Sitzungsvorlage hin. Er bemerkte, dass sicherlich ein Teil des ausgewiesenen Abmangels Corona geschuldet ist. Er wolle dies jedoch nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern der Sachverhalt müsse geprüft werden. Er stellte das Verhältnis der Kosten im Kiosk in Frage.
    Bürgermeister Jenninger stellte fest, dass ein größeres Angebot im Kiosk größere Ausgaben bedeute. Er fragte nach, welches Angebot gewünscht würde. Für eine Fremdvergabe des Kiosks sah er auf die Schnelle keine Möglichkeit.
    Gemeinderat Wolfgang Sachsenmaier zeigte sich erstaunt über das Ergebnis von fast 9.000 € im Jahr 2019. Man müsse sich über das Konzept Gedanken machen.
    Gemeinderat Michael Hertl kritisierte den hohen Abmangel und war der Meinung, dass unter diesen Umständen der Kiosk dieses Jahr nicht geöffnet werden dürfe. Eine Fremdvergabe solle ausgeschrieben werden.
    Gemeinderat Wolfgang Sachsenmaier mochte den Bürgern ein Freibad ohne Kiosk nicht zumuten. Er stellte den Antrag, dass die Verwaltung Untersuchungen anstellen solle um Vorschläge zu machen, wie die Rentabilität des Freibadkiosk verbessert werden könne.
    Das Freibad kostet Geld, stimmte Gemeinderat Wolfgang Barth zu. Er gab zu überlegen, was das Freibad der Gemeinde Wert ist. Für das Jahr 2021 würde sich nicht mehr viel korrigieren lassen, es sollen Maßnahmen für das Jahr 2022 überlegt werden.
    Gemeinderat Bernd Nachtnebel fragte nach dem Kassensystem, um Preise und Verkaufszahlen überprüfen zu können. Das Verhältnis von Wareneinkauf zu Erlösen sei 2020 wesentlich schlechter gewesen als 2019. Es wurden eine neue Kasse für den Kiosk angeschafft und die Kasse für den Eintritt umgerüstet, bemerkte Bürgermeister Jenninger.
    Gemeinderat Dr. Thomas Maier forderte entsprechende Maßnahmen zu definieren, um den Abmangel vom Freibad zu verringern. Er erkundigte sich nach möglichen Zuschüssen. Der Förderverein solle mehr Arbeiten ehrenamtlich übernehmen, um das Freibadpersonal zu entlasten. Die Beheizung sollte nochmals geprüft werden, evtl. solle nur das Kinderbecken beheizt werden.
    Zum Thema beheizen gäbe es verschiedene Meinungen, erklärte Bürgermeister Jenninger. Er setze auf das in Auftrag gegebenen Gutachten, das hoffentlich Einsparungen aufzeigen kann. Das Gutachten wird voraussichtlich bis zur Septembersitzung vorliegen. Bezüglich einer Beteiligung der Nachbargemeinden habe er bereits mit seinen Kollegen gesprochen. Hier wolle er jedoch nicht vorgreifen.
    Der weitergehende Antrag, den Kiosk in diesem Jahr nicht zu öffnen, wurde mit einer Zustimmung, neun Gegenstimmen und einer Enthaltung vom Gemeinderat abgelehnt.

    Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung damit, Untersuchungen anzustellen und ein Konzept mit Maßnahmen zur Verbesserung der Rentabilität ab dem Jahr 2022 zu erstellen.
  3. Festlegung Öffnungszeiten und Eintrittspreise Freibadsaison 2021
     
    Der Vorschlag der Verwaltung lautete, die Öffnungszeiten und Eintrittspreise aus dem Vorjahr beizubehalten. Für den Kiosk wurden feste Öffnungszeiten festgelegt. Hier gab es in der Vergangenheit immer wieder Beschwerden, dass das Kiosk nicht verlässlich geöffnet hatte. Auf Wunsch des Gemeinderats wurde am Freitag der Getränkeausschank bis 20:30 Uhr verlängert (Freibadschließung 21:00 Uhr). Auf Anregung des Gemeinderats kann als kleine Anerkennung für die einheimische Bevölkerung an der Freibadkasse gegen Wohnsitznachweis (Personalausweis) in diesem Jahr eine 12er-Karte zum Preis von 35,- € (zehn Eintritte) erworben werden. Die Einwohnerschaft aus Schechingen finanziert mit ihren Steuern und Abgaben das Freibad hauptsächlich.
    Die Details zum Thema Testung sind noch in der Diskussion. Bürgermeister Jenninger wird nach Bekanntmachung von Neuigkeiten darüber informieren.

    Mehrheitlich mit zehn Zustimmungen und einer Gegenstimme stimmte der Gemeinderat den folgenden Öffnungszeiten und Eintrittspreisen für die Freibadsaison 2021 wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu.
     
    Hinweis: Übersicht siehe Rubrik Freibad.
  4. Vergabe Biotopvernetzungsplanung
     
    Die Erstellung von Biotopvernetzungsplanung werde von der Landesregierung sehr forciert, erkläre der Vorsitzende. Vorhandene Biotope sollen miteinander verbunden werden. Dies soll über die Schaffung von Verbindungsachsen und die Entwicklung weiterer Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt erfolgen. Die Planungskosten für die Erstellung von Biotopsverbundplänen werden mit 90 % gefördert. Darin enthaltene Maßnahmen werden mit 70 % bezuschusst.
    Zusätzlich können Maßnahmen dem kommunalen Ökokonto gutgeschrieben werden. Im Hinblick auf die Ausweisung neuer Baugebiete und die Erweiterung des Gewerbegebiets ist dies für die Gemeinde Schechingen von enormer Bedeutung.
    Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurden vier Fachbüros um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Drei Angebote gingen bei der Gemeinde ein.

    Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe der Biotopverbundplanung an das Büro Plan Werk Stadt aus Westhausen zum Preis von 30.772,92 € (brutto) zu.
  5. Beschluss Nachtragsangebot Ingenieurleistungen Breitband-Ausbau „Weiße Flecken“
     
    Die ausgeschriebene Gebietskulisse war das Ergebnis eines Markterkundungsverfahrens. Hierbei hatten die NetCom BW, Unitymedia sowie die Telekom ihre verfügbaren Datenraten gemeldet. Die Rückmeldungen wurden vom Ingenieurbüro TKI ausgewertet und bilden die Grundlage der Förderanträge bei Bund und Land.
    Diese Gebietsabgrenzung hätte jedoch dazu geführt, dass in einigen Straßen einzelne Häuser ans Breitbandnetz angeschlossen würden und andere nicht. Bürgermeister Jenninger erläuterte anhand von Karten den Sachverhalt im Harget – Westerfeld und Sebastiansweiler. Die Gemeinde ist daher zusammen mit dem Ingenieurbüro s&p auf den Projektträger ateneKOM zugegangen, um eine Lösung zu finden. Durch eine Überprüfung der ursprünglichen Verfügbarkeitsmeldung durch die NetCom BW konnte die Anzahl der Adressen, welche im Rahmen der Bundesförderung ausgebaut werden können, von 189 auf 244 erhöht werden (einschließlich Zeirenhof).
    Das notwendige Nachtragsangebot in Höhe von 43.723,26 € basiert auf der Erweiterung der notwendigen Längstrassen und der zusätzlichen Hausanschlüsse. Bis zu 90 % davon sind förderfähig.
    Bürgermeister Jenninger empfahl, aufgrund der Expertise von s&p und fehlender eigenen Kapazitäten, die optionalen Leistungen zu einem Festpreis von jeweils 425,58 € gleich mit zu beauftragen.
    Gemeinderat Wolfgang Sachsenmaier sah die Nachbearbeitung als positiv an. Ein gutes Breitbandnetz bedeute für die Gemeinde einen Wettbewerbs- und Standortvorteil.

    Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Gebietskulisse um die gekennzeichneten Adresspunkte zu. Der Gemeinderat beschließt die Annahme des Nachtragsangebots in Höhe von 43.723,26 €. Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der optionalen Leistungen zum Gesamtpreis 1.276,74 € zu.
  6. Schlussabrechnung Baukosten Kulturforum
     
    Bisher wurde das Gremium nicht über die Schlussabrechnung Kulturforum unterrichtet. Es gab noch offene Punkte zur Klärung.
    Kämmerer Wilfried Binder erläuterte die Auflistung der verschiedenen Kostengruppen. Diese war Voraussetzung für die Abrechnung der Zuschüsse im Jahr 2018. Schon während der Bauphase waren die zusätzlichen Baunebenkosten bzw. zusätzliche Leistungen Streit- und Konfliktthema im Gemeinderat. Kämmerer Wilfried Binder erläuterte die wesentlichsten Kostenüberschreitung in einer Gesamthöhe von 293.257,91 €.
    Gemeinderat Bernd Nachtnebel stellte die Planung des Vorhabens in Frage.
    Gemeinderat Wolfgang Barth verdeutlichte, dass eine Kostentransparenz während der Bauphase gut gewesen wäre. Bei solchen Entscheidungen müsse der Gemeinderat konkret regelmäßig informiert werden, um notwendige Beschlüsse fassen zu können. So dürften Kosten nicht aus dem Ruder laufen.
    Gemeinderat Wolfgang Sachsenmaier gab zu bedenken, dass dem Gemeinderat zum ersten Mal eine Gesamtübersicht vorliegt. Diese wurde bereits seit zwei Jahren gefordert. Er dankte Kämmerer Wilfried Binder für die Zusammenstellung und übte Kritik am beauftragten Architekturbüro.
    Gemeinderat Dr. Thomas Maier bat darum, in Zukunft als Gremium regelmäßig über die Gesamtkosten informiert zu werden, um diese bewerten zu können.
    Gemeinderat Michael Hertl stellte die Kosten für die Außenanlage in Frage. Er habe die Abrechnung des beauftragen Bauunternehmen gesehen. Herr Binder entgegnete, dass alle eingegangen und vom Bürgermeister freigegebenen Rechnungen sowie die Eigenleistungen des Bauhofs in die Schlussrechnung eingeflossen seien. Zur Klärung schlug Bürgermeister Jenninger vor, Herr Hertl solle seine Behauptung belegen. Die Belege können dann mit der Schlussabrechnung abgeglichen werden.
    Der Gemeinderat forderte Einsicht in die Gemeinderatsbeschlüsse und Rechnungen. Bürgermeister Jenninger sagte dies zu. Die Verwaltung stellt dazu die Ordner mit allen Original-Rechnungen bereit. Die Einwände des Gemeinderats sollen für zukünftige Projekte berücksichtigt werden.

    Der Gemeinderat nahm die Schlussabrechnung der Baukosten des Kulturforums zur Kenntnis. Die Einwände wurden zu Protokoll genommen.
  7. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser („Wasserversorgungssatzung“ – WVS)
     
    Durch die Übernahme der Betriebsführung des Wasserversorgungsnetzes durch die Stadtwerke gab es einige organisatorische Änderungen der bisherigen Abläufe. Betroffen hiervon sind auch die Bauwasseranschlüsse. Die Stadtwerke haben nun vorgeschlagen, den Ablauf zu vereinfachen und eine Pauschale in Abhängigkeit der Größe des Bauwerkes für den Bauwasseranschluss inkl. Verbrauchswasser zu erheben. Die Einnahmen aus der Pauschale werden zwischen den Stadtwerken (Arbeiten) und der Gemeinde (Wasserverbrauch) aufgeteilt. Das beabsichtigte Vorgehen macht eine Anpassung des § 44 WVS notwendig. Der Verweis auf die zum Zeitpunkt des Antrags jeweils gültige Kostenpauschale verhindert, dass die Satzung im Falle einer Preisanpassung jedes Mal geändert werden muss. Die aktuelle Pauschale kann auf der Homepage der Stadtwerke abgerufen oder bei der Gemeinde erfragt werden.

    Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser („Wasserversorgungssatzung“ – WVS). Die Satzung tritt am 01.06.2021 in Kraft.
  8. Zustimmung zu Bauvorhaben
    1. Bauantrag – Anbringung Sichtschutz mit Doppelstabmattenzaun Höhe 1,80 m, Flst. 89/15, Stauferstraße 11/1
       
      Im Bereich des Bebauungsplans „Horner Weg“ sind Einfriedungen nur als Holzzäune mit einer Höhe von 1,00 m zulässig. Es liegt deshalb bei diesem Bauantrag ein Verstoß gegen den Bebauungsplan vor. Zum Außenbereich und zu öffentlichen Verkehrsflächen ist laut dem rechtskräftigen Bebauungsplan ein Abstand von mindestens 50 cm von der Grundstücksgrenze einzuhalten. Dies wird vom Bauherrn berücksichtigt.  In der Vergangenheit wurden im Bereich des Bebauungsplans vom Gemeinderat ähnliche Befreiungen erteilt. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben und stimmte den Befreiungen vom Bebauungsplan zu.
    2. Bauantrag – Nachgenehmigung Teilabriss und teilweise Wiederaufbau der ehemaligen Scheune, Flst. 1069, Weihergasse 1
       
      Bei einer Baukontrolle wurde festgestellt, dass über die ursprüngliche Baugenehmigung vom Mai 2018 hinaus Wände aus der ehemaligen Scheune abgerissen wurden. Aufgrund dessen ist eine Nachgenehmigung erforderlich. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu der Nachgenehmigung.
    3. Bauantrag – Erstellen eines Carports mit PV-Anlage, Flst. 442/13, Am Freibad 19
       
      Es liegen Verstöße gegen den Bebauungsplan „Westlicher Schloßgarten“ vor.
      Bei der Einreichung der Bauvoranfrage in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.03.2021 wurden das Einvernehmen bzw. die Befreiungen vom Bebauungsplan in Aussicht gestellt. Als Voraussetzungen dafür legte der Gemeinderat fest, dass der Grenzabstand mindestens 50 cm betragen muss. Außerdem müssen alle angrenzenden Nachbarn (auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite) ihre Zustimmung erteilen. Beide Voraussetzungen wurden vom Bauherren erfüllt. Die Zustimmungserklärungen liegen bereits vor. Einstimmig erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben und stimmte den Befreiungen vom Bebauungsplan zu.
    4. Bauantrag – Erstellung Blockhaus mit Flachdach, Flst. 1/62, Schloßgarten 28
       
      Bei diesem Bauvorhaben liegt ein Verstoß gegen den Bebauungsplan „Schloßgarten“ vor. Die Errichtung erfolgt außerhalb des Baufensters. Der Mindestabstand von 50 cm zur Grundstücksgrenze wird dabei eingehalten.
      Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben und stimmte den Befreiungen vom Bebauungsplan zu.
    5. Bauantrag – Errichtung Schuppen und geänderte Ausführung Garage, Flst. 101/6, Friedhofstraße 17
       
      Gemeinderat Michael Hertl erklärte sich für befangen. Er begab sich in den Zuschauerbereich und hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.
      Für dieses Bauvorhaben liegt ein Verstoß gegen den Bebauungsplan „Brühl“ vor. Die Bebauung soll außerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksfläche erfolgen. Ebenso wird die geänderte Ausführung einer Garage beantragt. Bereits im Dezember 2019 wurde die Baugenehmigung für die Garage unter Befreiung von den Festsetzungen erteilt. Nun werden die geänderte Ausführung sowie zusätzlich die Errichtung eines Schuppens beantragt. Die Zustimmungserklärung des Angrenzers liegt bereits vor. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben und stimmt den Befreiungen vom Bebauungsplan zu.
  9. Verschiedenes
    1. Corona – Testmöglichkeiten
       
      Bürgermeister Jenninger zählte die Testmöglichkeiten in der näheren Umgebung auf.
      Für Selbstzahler bietet die Firma Kaiser im Kappelweg 17 in Schechingen ab sofort auch die Möglichkeit zur Durchführung von Antigen-Schnelltests an.
    2. Sachbeschädigungen in Gemeinde

      Zu den Sachbeschädigungen in der Gemeinde sind zwei Hinweise eingegangen. Die Polizei ermittelt, teilte der Vorsitzende auf Nachfrage des Gemeinderats mit. Er hoffe, dass die Täter gefunden werden und die Gemeinde sie für die Schäden in Regress nehmen könne.

Es schloss sich ein nichtöffentlicher Sitzungsteil an.